Sehr geehrter Ratsuchender,
einschlägig ist hier OLG Hamburg, Beschluss v. 27.10.2011, 14 U 78/11
, laut dem ein Makler seine Neutralitätspflicht verletzt, wenn er mit dem Verkäufer so eng verbunden ist, daß er keinen freien Willen mehr hat oder sich als Zeuge stets auf die Seite des Gegners schlagen würde.
Bei so engen Verwandschaftsverhältnissen ist Letzteres nicht auszuschließen, allerdings sind Sie in der Beweispflicht. Und die dürfte hier nur schwer erfüllbar sein, leider.
Solange Sie also die Verletzung der Neutralitätspflicht nicht nachweisen können, hat der Makler Anspruch auf die Courtage.
Bitte stellen Sie Nachfragen wenn vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
8. Januar 2016
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13:16
Antwort
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