Mängel Gebrauchtwagenkauf
02.12.2012 08:32 |
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe vor 3 Wochen einen 7 jahre alten Gebrauchtwagen bei einem freien KFZ Händler mit branchenüblichem Kaufvertrag ( 1 Jahr Gewährleistung / Beweislastumkehr nach 6 Monaten ) ) einem KM Stand von 105.000 zu einem Kaufpreis von 6500.- € erworben. Nach 14 tägigem Gebrauch und einer Fahrleistung von etwa 700 km stellte sich heraus das der Motor 2,5 Liter Öl gebraucht hat. War dann in einer Markenwerkstatt wo man mir sagte das wahrscheinlich die Kolbenringe defekt seien oder gar die Zylinderlaufbuchsen einen Mangel haben. Reparaturkosten min. 3000.- € oder gar ein neuer Motor.
Habe daraufhin den Verkäufer per e-mail von diesem Mangel informiert und den Wagen nach Absprache dorthin ( 220 km von meinem Wohnort entfernt ) gebracht. Am Montag dem 26.11.2012 sollte die Reparatur in der eigenen Werkstatt des Händlers in Angriff genommen werden. Habe dann am Ende der Woche am Samstag dem 1.12. mit dem Händler tel. Bis auf eine längere Probefahrt bei der der Ölverbrauch auch durch den Händler festgestellt wurde ist bisher nichts passiert. Reparatur soll jetzt am Montag dem 3.12. beginnen und ca, 8 - 9 Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Muss dazu sagen das der Händler einen recht seriösen Eindruck auf mich gemacht hat aber ich nicht sicher bin ob er das Ganze, da für Ihn sehr kostenintensiv, nicht versucht rauszuzögern und ich dadurch wochenlang ohne Auto, sprich nicht mobil bin.
Dazu 2, wie ich denke, einfache Fragen :
Reicht die Information oder weiterer ggf. erforderlicher Schriftverkehr bezüglich des Mangels an den Händler per e-mail oder wäre ein Brief ggf. per Einschreiben grundsätzlich besser ?
Sollte jetzt bis zum Ende der kommenden Woche ( 3. - 8.12. ) wieder nichts passiert sein sollte ich eine Frist für die Mängelbeseitigung ( per Einschreiben mit Rückschein ) setzen und wenn ja sind 14 Tage in diesem Fall ausreichend ?
M.f.G: