Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich nehme an, der Führerschein ist Ihnen entzogen worden.
Eine echte Verjährungsfrist gibt es bei der MPU nicht.
Vielmehr "verjährt" die MPU aber, wenn seit dem Entzug des Führerscheins mehr als zehn Jahre vergangen sind.
Wenn Sie seit dem Entzug keine Versuche unternommen haben, diesen wieder zu erlangen, dann läuft die Verjährung hinsichtlich der MPU ungehemmt.
Es kommt aber erst nach zehn Jahren zur Verjährung der Möglichkeit, eine MPU anzuordnen.
Bei einem krankhaften Alokohol- oder Drogenproblem gibt es aber keine "Verjährung" der MPU.
Es kann Ihnen also immer noch passieren, dass es eine MPU angeordnet wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin