Sehr geehrter Fragesteller,
bitte beachten Sie, dass Abweichungen von der Sachverhaltsschilderung zu einem anderen Ergebnis führen können.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Entscheidend für einen Krankengeldbezug ist § 46 S. 1, 2 SGB V und § 49 Abs. 1 Nr.1 SGB V.
Danach besteht ein Anspruch auf Krankengeld von dem Tag an, an welchem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist und der Anspruch nicht wegen Entgeltfortzahlung ruht.
Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.
Sie müssten daher eigentlich am 30.08.2021 wieder arbeiten, weil die vorherige Krankheit und Arbeitsunfähigkeit eben nicht mehr vorliegt und am 29.08.2021 endete. Wenn dies aufgrund der akuten Beschwerden nicht möglich ist, dann müssten Sie sich im Zweifel von einem Hausarzt aufgrund des Bandscheibenvorfalls für den Montag krankschreiben lassen. Auch kann es sein, dass Sie aufgrund Ihres Arbeitsvertrages keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Montag brauchen und eine Mitteilung an den Arbeitgeber ausreichend ist. Sicherer wäre in diesem Fall aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu haben.
- Zur weiteren Information-
(Die Folge ist jetzt aber doch ein wenig komplizierter:
Wenn Sie also am Montag, 30.08.2021 grundsätzlich wieder arbeiten könnten und dies auch in Vollzeit machen würden, dann könnte eine Krankschreibung am 31.08.2021 aufgrund des Bandscheibenvorfalls dazu führen, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer anderen Erkrankung vorliegt. Folge wäre dann, dass sogar ein Entgeltfortzahlungsanspruch in Betracht käme.
Aber:
Man könnte auch annehmen, dass die unterschiedlichen Erkrankungen sich überlappen und deshalb keine Entgeltfortzahlung besteht (Verhinderungsfall). Gerade wenn man davon ausgehen würde, dass nur der Montag gearbeitet werden würde.
Insgesamt besteht das Problem bei dem Fall, dass es durchaus sein kann, dass sich der Arbeitgeber und die Krankenkasse darüber streiten werden, ob nun ein Verhinderungsfall vorliegt oder nicht und wer von beiden zahlungspflichtig ist. Es kann dann aber durchaus sein, dass die Krankenkasse erstmal Krankengeld zahlt und in einen Streit mit dem Arbeitgeber eintritt.
Wenn sowohl die Krankenkasse als auch der Arbeitgeber nicht zahlen, dann hilft nur ein Eilantrag in dieser Sache.)
Zusammenfassung:
Wenn es Ihnen nur um das Krankengeld geht, dann wäre die beste Alternative für Sie, dass Sie sich am Montag von einem Hausarzt aufgrund der neuen Diagnose (Bandscheibenvorfall) für den Montag arbeitsunfähig schreiben lassen. Wenn der Orthopäde Sie dann am Dienstag, 31.08.2021 auch wegen des Bandscheibenvorfalls arbeitsunfähig schreibt, dann hätten Sie einen Anspruch auf weiteren Bezug des Krankengeldes.
Ich stehe Ihnen selbstverständlich jederzeit persönlich für Rück- und Verständnisfragen zur Verfügung. Nutzen Sie dazu die kostenlose Rückfragefunktion.
Wenn Sie darüber hinaus in dem geschilderten Fall noch weitere Hilfe zur Durchsetzung/oder Abwehr Ihrer Ansprüche benötigen, so kontaktieren Sie mich gerne unter folgender EMail Adresse: info@ra-vestweber.de.
Über eine Bewertung würde ich mich freuen und bedanke mich dafür im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Vestweber
-Rechtsanwalt-
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es geht mir eigentlich darum, dass das Krankengeld weiter läuft. Ich bin ja bis morgen, 29.08.21 noch krank geschrieben. Würde es theoretisch auch gehen, wenn ich morgen am Sonntag den 29.08.21 zum Notdienst gehe und der mich bis zum 30.08.21 krank schreibt und ich am 31.08.21 dann zum Orthopäden gehe für die weitere krankschreibung ODER geht das nicht, weil ich morgen noch die Alte / aktuelle AU habe mit dem Lungenleiden ?
Mit meinem Hausarzt ist das Verhältnis gestört. Ich bin auch dabei ihn zu wechseln. Darum würde ich sehr ungern zu ihm am Montag den 30.08.21 gehen.
Hallo,
wenn es "nur" um das Krankengeld geht, dann wäre es natürlich möglich, dass Sie sich auch bei einem Notdienst/ im Krankenhaus arbeitsunfähig schreiben lassen.
Die Arzt im Krankenhaus würde Sie ja eben nicht aufgrund des Lungenleidens arbeitunfähig schreiben, sondern wegen dem Bandscheibenvorfall. Die Krankheiten sind unabhängig voneinander und haben nicht miteinander zu tun, somit ist dies möglich.
Viele Grüße