Sehr geehrter Ratsuchender,
entscheidend ist, wo der Schuldner, also Sie, tatsächlich beschäftigt ist. Der Wohnsitz des Schuldners ist dabei irrelevant.
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung wird aber das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ausgeübt, so dass dann auch das deutsche Recht Anwendung finden wird; einen Widerspruch nach kenianischem Recht werden Sie daher nicht erfolgreich durchsetzen können.
Allerdings sollte aufgrund der Heirat und der vermuteten Tatsache, dass Sie nun einer weiteren Person gegenüber unterhaltspflichtig sind, dann die Höhe des Pfändungsbetrages auch unter Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen unbedingt weitergehend geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle