Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der angestrebten Abtretung sind keine Besonderheiten zu beachten. Durch die Abtretung ist der pfändbare Gehaltsbestandteil einer Pfändung entzogen; es gilt insofern der Prioritätsgrundsatz. Sollte tatsächlich eine Lohnpfändung erfolgen, könnten Sie sich gegen diese mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen