Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn der Lohn zum Monatsanfang fällig ist, ist der Arbeitgeber auf jeden Fall mit der Lohnzahlung für den Monat Juni in Verzug.
Sie können daher grundsätzlich jetzt bereits Ihren Anspruch anwaltlich oder gar gerichtlich geltend machen. Unter Umständen müssen Sie dazu auch eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Verfallsfrist beachten.
Sie sollten daher nun einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihres Anspruches beauftragen. Selbstverständlich können Sie für die Zeit des Verzuges auch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsssatz der EZB verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann