Sehr geehrte Fragestellerin,
eine derartige Strafe wird aller Voraussicht nach fünf Jahre im Führungszeugnis stehen (§ 46 BZRG
), wenn dies die einzige Strafe gewesen ist.
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit dem Tag des ersten Urteils (§ 5 Abs. 1 Nr. 4) zu laufen.
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07.09.2013
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12:00
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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