Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich muss die GmbH, um gelöscht zu werden, folgende Stadien durchlaufen:
1. Auflösung
2. Liquidation
3. Löschung.
Das Liquidationsverfahren ist zwingend.
Ausnahmen, bei denen die Auflösung nicht zum Liquidationsverfahren führt:
- Die GmbH ist vermögenslos und das Liquidationsverfahren macht keinen Sinn (bei Ihnen nach Ihrer Darstellung nicht der Fall)
oder
- Die GmbH wird mit einem anderen Unternehmen verschmolzen (auch nicht der Fall bei Ihnen)
Im Ergebnis müssen sie das Liquidationsverfahren durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 06.12.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich verstehe nicht, warum das Liquidationsverfahren erforderlich ist, wenn das Geld - eben für dieses kostenaufwändige Verfahren (da mehrere Bilanzen erforderlich sind und Veröffentlichungen und Buchhaltungskosten, obwohl gar keine Bewegungen mehr stattfinden) - gar nicht mehr vorhanden ist. Dann wäre die GmbH ja vermögenslos und kann den Steuerberater für die zus. Bilanzen etc. nicht mehr bezahlen. Wie ist das dann, wenn diese mehrere tausend € nicht mehr vorhanden sind, die für das Liquidationsverfahren erforderlich sind?
Danke für Ihre Beantwortung der nicht verstandenen Antwort.
Vermögenslos ist hier zu verstehen: dass das Stammkapital der GmbH stark angegriffen ist bzw. gar nicht mehr vorhanden ist.
Ich habe Sie so verstanden, dass die GmbH keine (Zahlungs-)Probleme hat und das Stammkapital noch vorhanden ist bzw. nicht angegriffen ist (fragen Sie diesbzgl. Ihren Steuerberater, er hat Einsicht in die Bilanzen, bzw. die BWA).
Das Liquiditätsverfahren ist nun mal gesetzlich vorgeschrieben und man kann es nicht umgehen (außer in den von mir oben beschriebenen Fällen). Sinn ist der Gläubigerschutz. (Es kommt nicht auf die konkrete Lage an, ob tatsächlich auch Gläubiger vorhanden sind.)