Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider könnte die Versicherung sich auf den Ausschlussgrund berufen, aber nur, wenn die jetzige Ursache (körperlicher Fehler) auch dazu führt, dass Sie bei den für die Flugtauglichkeit relevanten Frequenzen Probleme bekommen. Sollte eine andere Ursache (nach Versicherungsabschluß)dafür verantwortlich sein, dann müsste die Versicherung zahlen.
Die Versicherung wird, wenn Fluguntauglichkeit eintritt, von Ihnen eine Aufstellung der Sie in Vergangenheit behandelnden Ärzte anfordern und dort Auskünfte einholen, ob Sie bereits wegen der Krankheit, die zur Fluguntauglichkeit führt, bereits vor Abschluß der Versicherung in Behandlung waren.
Ist dies der Fall und die damalige körperliche Grunderkrankung hat zu der Verschlechterung geführt, würde die Versicherung nicht zahlen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt