Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
1. Bedingt ja. Wenn die Löschung lediglich wegen des Versäumens einer Frist erfolgte, kann die Limited auf Antrag wieder „restored“ – wiederhergestellt – werden. Der Antrag muß allerdings bei einem englischen Gericht gestellt werden und ist mit Kosten iHv. ungefähr 1.000 Pfund verbunden.
2. Steht im englischen Handelsregister der Eintrag "dissolved" können Sie den Namen verwenden. Dann ist die Limited gelöscht.
Es fragt sich jedoch, ob eine Wiederverwendung sinnvoll ist. Das hängt mit der Frage zusammen, ob die Löschung wegen Insolvenz oder einer Pflichtverletzung resultierte. In diesem Fall kann der Name negativ behaftet sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 30.08.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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30.08.2006
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12:20
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
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