Sehr geehrter Ratsuchender,
da es ein "unverbindlicher" Liefertermin gewesen ist, reicht die Verzögerung noch nicht.
Sie müssten nun zunächst eine angemessene Frist setzen, bis zu der das Fahrzeug zu liefern ist.
In der Regel sind es zwei bis drei Wochen.
Teilen Sie weiter mit, dass Sie nach Fristablauf dann vom Vertrag zurücktreten werden.
Dieses wäre nach § 323 Abs. 1 BGB dann möglich
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Darauf sollten Sie sich nach Fristablauf dann berufen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
23. September 2022
|
16:27
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Rückfrage vom Fragesteller
23. September 2022 | 21:24
Wie sieht es nach 4 Monaten aus, die wären ja jetzt Ende September gegeben !? Habe im Netz gelesen das nach 4 Monaten Lieferverzögerung man vom Kaufvertrag zurücktreten kann !?
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
23. September 2022 | 21:33
Sehr geehrter Ratsuchender,
auch dann werden Sie die Frist setzen müssen.
Ohne Fristsetzung wird es hier nicht gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle