Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Solange noch nicht bezahlt wurde, ist das nur gut, da Sie ein Zurückbehaltungsrecht haben:
Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist, § 320 Abs. 1 S. 1 BGB
.
Ansprechpartner dafür ist allein Ihr Vertragspartner, hier (wohl nur) die Glaserei, sofern diese den Einbau durch einen anderen in Auftrag gegeben hatte.
Zu allererst, also jetzt, müssen Sie Nacherfüllung verlangen, was schon erfolgt ist.
Erst danach können Sie, wenn die Nacherfüllung scheitert, unmöglich ist oder endgültig verweigert wird, von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern bzw. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher (Eigen-) Aufwendungen verlangen.
Leider werden Sie Letzteres alles nur machen können, wenn die Frist von 7 Wochen auch nicht eingehalten wird.
Sie könnten aber jetzt die Frist auf 3-4 Wochen begrenzen, um die Sache zu beschleunigen und so bei einer Fristüberschreitung zu den vorgenannten Möglichkeiten übergehen.
Solche Reklamationen sind zumutbarerweiser nämlich meines Erachten schneller zu erledigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
vielen Dank für Ihre überaus schnelle und verständliche Antwort.
Ich habe besagtes getan und der Glaserei eine erneute Frist von max. 4 Wochen gesetzt. Eine Reaktion kam natürlich nicht.
Nun zu meiner Frage: Gesetz der Fall er hält sich nicht an die Fristsetzung in welcher Höhe könnte ich den Kaufpreis mindern? Was ist oder wäre angemessen? Ich möchte da nicht unverschämt sein und andererseits möchte ich auch nicht mehr von der Glaserei "veräppelt" werden, er war alles in Allem ja doch sehr dreist.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Falls ich erneuten juristischen Beistand benötige werde ich mich an Sie wenden!
Mit freundlichen Grüßen nach Stuttgart
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:
Also ich halte hier eine Minderung von 7,5-10 % durchaus für realisierbar angesichts des vorhandenen Provisoriums etc.
Das ist durchaus konservativ geschätzt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg