Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie können leider nicht auf einen Anschluß für den Nachbarn klagen, da das Sache des Nachbarn ist.
Sie können aber dem Nachbarn ausdrücklich das Leitungsrecht für einen eigenen Abwasserkanal gewähren und ihm den Anschluß an den eigenen Kanal verweigern. Das liegt daran, dass das Leitungsrecht die Nutzung Ihres Grundstückes, aber nicht die Nutzung Ihrer Bauten erlaubt. Der Abwasserkanal ist ein Bauwerk in diesem Sinne.
Wenn Sie dann dem Nachbarn zwar das Leitungsrecht, aber nicht das Anschlußrecht gewähren, muß er gegen den Verband auf Anschluß klagen. Das wiederum ist für den Nachbarn kein Problem, da er einen Anspruch auf Anschluß gegen den Verband hat.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Hallo Herr Weber,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten, wenn der Nachbar schon in zwei Wochen anfangen will seinen Kanal zu graben?
Kann ich dem Nachbarn ohne weiteres den Anschluss verweigern und ihm darum bitten mit dem Verband seine Sache abzuklären? Wen muss ich informieren, da er bereits die Genehmigung dazu hat seinen Abfluss an unserem Abflussschacht anzuschließen? Wen muss ich verklagen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
ja, Sie können ihm den Anschluß verweigern. Informieren Sie am besten ihn und den Verband.
Verklagen müssen Sie nur dann jemanden, wenn direkt in Ihre Rechte eingegriffen wird, also der Anschluß gegen Ihren Willen vorgenommen werden soll.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt