Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Hier wäre zu prüfen, wie genau das Arbeitsverhältnis umgewandelt wird. Meistens erfolgt dies etwa durch eine entsprechende Änderungskündigung des Arbeitgebers, nach Ihrer Schilderung könnte hier jedoch auch eine einvernehmliche Anpassung in Betracht kommen.
"Ein Arbeitnehmer, der schwerbehindert oder gleichgestellt ist, hat nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung. Dazu gehört allerdings kein Entgeltschutz."
(LAG Hamm, Urteil vom 21.08.2014
Aktenzeichen 8 Sa 1697/13)
Insofern könnte das Gehalt hier für die neue Tätigkeit grundsätzlich entsprechend gekürzt werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jannis Geike
Rechtsanwalt