Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Allein aus Ihren Angaben lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit entnehmen, ob noch Verpflichtungen Ihrerseits bestehen. Im Regelfall beinhaltet ein Leibgeding ein Bündel an Leistungen, so häufig u. a. Wohnung, Pflege und Rente/Unterhalt/Taschengeld.
Wenn es sich um ein einheitliches Leibgeding handelt und Ihr Vater auf dieses komplett verzichtet hat, entfällt die Verpflichtung insgesamt. Dies hängt aber vom Inhalt der Grundbucheintragung und vom Wortlaut der Verzichtserklärung ab.
Sie sollten die Unterlagen von einem Anwalt vor Ort prüfen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-