Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ohne Kenntnis der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen fällt eine abschließende Beurteilung natürlich schwer. Grundsätzlich haben Sie aber nach der Kündigung die Ansprüche auf Dynamik- und Bestandspflegeprovision spätestens mit dem Übergang der Betreuung des Kunden auf einen anderen Vertreter verloren - dies gilt zumindest, soweit die jeweilige Prämienzahlung des Kunden noch nicht eingegangen ist (vgl. LG Köln, 30.06.2015 - 4 O 355/14
).
Diese Provisionsansprüche leben auch nicht automatisch wieder auf, wenn Sie den Kunden später erneut als freier Makler betreuen. Denn die Versicherung ist insoweit nicht verpflichtet, freien Maklern Provisionen bzw. Courtagen zu zahlen, sondern darf dies u.a. zum Schutz der eigenen Vertriebsstruktur verweigern. Ein Anspruch auf Dynamik- und Bestandspflegeprovision kann sich daher in Ihrem Fall wohl nur aus der aktuellen Pool-Vereinbarung ergeben. Wenn dort festgehalten ist, dass dem betreuenden Makler diese Provisionen zustehen, muss die Allianz auch entsprechend zahlen; schließlich zieht das Unternehmen auch die entsprechenden wirtschaftlichen Vorteile daraus. Ich sehe auch keinen Grund dafür, weshalb Ihre "Vorgeschichte" hinsichtlich des Vertrages hier eine andere Behandlung rechtfertigen könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 09.05.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Wilking,
die Betreuungsprovision würde ich noch einsehen. Schließlich betreut immer der aktuelle Allianzvertreter den Kunden. Nur die Dynamikprovision erhält immer nur der Abschlußvermittler, nie der später eingesetzte neue Vertreter. (gängige Praxis bei der Allianz) Dem Kunden wird diese Dynamikprovision jedoch mit in Rechnung gestellt. Die Provision ist in dem zu zahlenden Beitrag einkalkuliert. Er hat ja keine Direktversicherung abgeschlossen, wo keine Provision einkalkuliert ist. Quasi zahlt der Kunde die Provision / auch Dynamikprovision mit seinem Beitrag, welche die Allianz als Gewinn verbucht. Wo sehen Sie da die Gerechtigkeit?Ich habe mal gelernt, die Dynamikprovision bekommt immer der Abschlussvermittler, auch bei späterem Betreuungswechsel. Gerade jetzt, wo Abschlußvermittler und derzeitiger Betreuer identisch sind; hatte ich eine Antwort erhofft.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage:
Versicherungstechnisch werden die Erhöhungen oftmals als eigenständige Erhöhungsverträge ausgestaltet, so dass für sie aufgrund des anderen Versicherungsbeginns unterschiedliche Überschussanteilsätze gelten können und jede Erhöhung einen neuen Vertragsbeginn darstellt. Das Oberlandesgericht Köln hat in einem der wenigen Urteile zu der Problematik dagegen festgestellt, dass die Dynamikprovision zumindest in dem entschiedenen Fall eine verzögert ausgezahlte Abschlussprovision für eine Erhöhung der Lebensversicherung ist, die - wenn auch widerruflich - schon mit dem Versicherungsvertrag eingereicht wurde (OLG Köln · Urteil vom 1. August 2003 · Az. 19 U 39/02
; bestätigt durch OLG Köln, 28.11.2014 - 19 U 71/14
). Entsprechend könnte man auch in Ihrem Fall aufgrund der „Automatisierung" bei den Dynamisierungen vertreten, dass es sich um verzögert ausgezahlte Abschlussprovisionen handelt.
Eine pauschale Regelung hierzu gibt es aber nicht, es kommt allein auf die in Ihrem speziellen Fall getroffenen vertraglichen Vereinbarungen an. Entscheidend ist unter anderem, ob in den Verträgen mit der Allianz eine Verzichtsklausel vorhanden war und wie diese konkret formuliert war und ob in irgendeiner Weise ein Ausgleich nach Beendigung der Zusammenarbeit gezahlt wurde. Dies sollten Sie von einem Rechtsanwalt vor Ort einmal konkret unter Einsichtnahme in alle Unterlagen überprüfen lassen - ggf. stand Ihnen auch für die letzten Jahre bereits ein Anspruch auf die Dynamikprovision zu.
Mit freundlichen Grüßen