Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Ihre Freundin einen Aufenthalt für Tschechien besitzt, würde ich versuchen, dort zu heiraten.
In Deutschland sind die Hürden für die Heirat sehr hoch. Normalerweise wird dafür auch ein Visum verlangt, dass zur Eheschließung beantragt werden muss.
Falls die Heirat in Tschechien unkomplizierter ist, würde ich es auf jeden Fall dort versuchen.
Ich gehe davon aus, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Nach der Heirat kann Ihre Freundin dann ein Visum für Deutschland beantragen.
Falls es Schwierigkeiten bei der Eheschließung gibt, können Sie sich gerne an mein Büro wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 25.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
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40699 Erkrath
Tel: 0211253480
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E-Mail:
Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht
Sehr geehrte Frau Hansen,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, aber so richtig weiter hilft mir Ihre Auskunft leider nicht.
Es ist richtig, dass ihc die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.
Falls wir uns für eine Eheschließung in Deutschland entscheiden sollten, wo müsste meine Lebenspartnerin denn dann das Visum für die Eheschließung beantragen? In der Deutschen Botschaft in Kiew oder in der Deutschen Botschaft in Prag, da in der Tschechischen Republik momentan ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist?
Vielen Dank!
Ihre Freundin muss als ukrainische Staatsangehörige das Visum für Deutschland in der bei der deutschen Botschaft in der Ukraine beantragen.
Ich weise darauf hin, dass es einfacher sein wird, das Visum für Deutschland zu erhalten, wenn Sie bereits in Tschechien geheiratet hätten.