Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage:
Leider kann ich Ihnen keine wirklich positive Antwort auf Ihre Frage geben.
Denn Voraussetzung für den Erhalt der Grundsicherung ist der gewöhnliche Aufenthalt im Geltungsbereich der zuständigen Behörde; §§ 41 SGB XII, 30 SGB I sowie § 98 SGB XII. Dadurch soll Leistungsmissbrauch verhindert werden. Man könnte sonst auf die Idee kommen, dass man bei mehreren Behörden Grundsicherung beantragt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie sich nicht auch zu Besuchszwecken o.ä. außerhalb des Bodenseekreises mit dem Wohnmobil aufhalten dürfen. Jedoch muss Ihr Lebensmittelpunkt und hauptsächlicher Aufenthalt eben dort sein ("überwiegend").
Fraglich ist jedoch, ob Sie diese Auflage monatlich bestätigen müssen. Denn nach §§ 60, 66 SGB I sind Sie sowieso in der Pflicht, Angaben zu Änderungen in Ihren Verhältnissen z. B. zu einem Umzug mit dem Wohnmobil zu machen, wenn es so wäre. Insofern ist diese Auflage in dem Zeitabstand wohl unverhältnismäßig. Vermutlich will die Behörde hier schon vorsorglich Überzahlungen verhindern. Das ist verständlich, aber doch übertrieben bürokratisch. Vielleicht sprechen Sie mit der Behörde und einigen sich auf einen Zeitabstand von sechs oder drei Monaten. Mit dem Hinweis auf Ihre ohnehin vorhandene Pflicht zur Mitwirkung könnte das klappen.
Falls nicht, können Sie freilich die Erklärung unter Vorbehalt abgeben und gegebenenfalls von einem Sozialgericht feststellen lassen, dass der Turnus unwirksam ist. Wenn Ihnen das zu viel Aufwand ist, würde ich mich wohl eher unterordnen, um nicht noch einen Streit um die Grundsicherung zu führen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche schon ein schönes Wochenende!
Herzlichst
RA Schauer