Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um vom Leasingvertrag zurücktreten zu können, bedarf es eines (wesentlichen) Rücktrittsgrundes. Hier kommt nur eine vertragliche Pflichtverletzung des Leasinggebers oder die Lieferung einer mangelhaften Leasingsache in Frage.
Die von Ihnen geschilderten Umstände hingegen berechtigten leider nicht zum Rücktritt, da diese in Ihrer Risikosphäre liegen und eine vertragliche Pflichtverletzung der Leasingbank oder des Lieferanten nicht vorliegt.
Die zitierte Klausel, die einen Schadensersatz in Höhe von 10 % vorsieht, ist branchenüblich und wohl nicht zu beanstanden. Möglich bleibt immer der Nachweis eines geringen Schadens, was aber in der Praxis schwierig sein wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen