Guten Morgen,
die Antwort auf Ihre Fragen:
Frage 1: Wie bekomme ich den Mieter raus? Welche Möglichkeiten gibt es? (Bedenke er wohnt schon seit über 30 Jahren dort)
Durch Kündigung bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, vgl. § 573 BGB
oder durch einen Aufhebungsvertrag, wenn der Mieter dem zustimmt. Da muss halt der gebotene Preis stimmen und darf nicht zu niedrig angesetzt werden.
Frage 2: Kann ich die Miete auf die ortsübliche Miete anheben, obwohl bereits vor kurzem erhöht wurde?
Die Voraussetzungen, unter denen die Miete erhöht werden kann, finden sich in § 588 BGB
. Mangels genauer Zeitangaben kann diese Frage nicht abschließend beantwortet werden.
Frage 3: Die letzte Chance wäre der Eigenbedarf, was muss hier genau erfüllt sein?
Der Eigenbedarf i.S.d. § 573 Abs. 2 Zif 3 muss gegeben sein und Sie müssen eine wirksame Kündigung erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Hi,
ich habe noch paar Rückfragen.
Zur 1: Vorliegen eines berechtigten Interesses: Haben Sie dazu genaue Beispiele?
Zur 2: Die Miete wurde erst vor einem Jahr angehoben und vorher über 25 Jahre lang nie.
Die Miete liegt immer noch seeeehr deutlich unter dem Mietspiegel. Wäre daher eine Anhebung auf den ortsüblichen Mietspiegel denkbar z.B aufgrund von mangelnder Wirtschaftlichkeit oder anderer Gründe?
Zur Frage 3: Könnten Sie das noch etwas ausführen?
Vielen Dank vorab!:)
LG
Guten Morgen,
zu 1: Schauen Sie in den angegebenen Paragrafen, da stehen Beispiele.
Zu 2: Das ist keine Nachfrage, sondern eine weitere Frage, für die Sie ein neues Angebot abgeben müssten.
Zu 3: Nein, der angegebene Paragraf erklärt das ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen