Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie benötigen keinen Schreibtisch. Wichtig ist nur, dass Sie umgehend informiert werden, sobald die Post eingegangen ist und dass Sie die Post auch umgehend abholen können. Sie müssen aber nicht jeden Tag vor Ort sein.
Ein alleiniger Briefkasten reicht nicht aus, ein professioneller Post-Service oder ein einmieten in eine Bürogemeinschaft reichen aber aus. Der Erhalt der Schreiben muß aber quittiert werden können, es reicht aber aus, wenn Sie eine Zustellvollmacht erteilen.
Ein tatsächliches Büro muß nicht vorhanden sein, es reicht ein virtuelles Büro, solange dort jemand ist, der von Ihnen eine Zustellungsbevollmächtigung hat.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
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