Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann Ihnen nichts passieren, wenn die Lampe nicht den Gewahrsamsbereich des Ladens verlassen hat oder Sie den Laden an der wieder-Wegnahme der Ware hindern (Gewahrsamsenklave) z.B. In die Jackentasche stecken.
Wenn Sie von der Polizei etwas schriftlich bekommen, reagieren Sie nicht und schalten sofort einen Anwalt ein.
Strafbar haben Sie sich jedenfalls nicht gemacht, wenn obiges nicht zutrifft.
Mehr zum Verhalten im Strafverfahren https://youtu.be/5xIKnN_Qzdw
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Ja heute wurden bei uns nichts gefunden. Letzte Woche Wo wir da waren sieht man auf Kamera das meine Frau auch was aus dem Regal genommen hat und außerhalb der Kamera nachdem wir Streß hatten hingelegt hat.
Die haben behauptet das Lampen fehlen und wir das waren.
Man sieht nirgens das wir was in die Tasche gesteckt haben. Nur aus Regal genommen und woanders liegen gelassen
Es gilt "im Zweifel für den Angeklagten" - in dubio pro reo. Die müssen Ihnen nachweisen, dass Sie die Ware wirklich eingesteckt haben. Ihre Frau hat diese ja zurückgelegt. Gefunden wurde keine. daher machen Sie sich erstmal keine Sorgen. Sollte aber dennoch ein Schreiben von der Polizei kommen - Anwalt einschalten!