Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie müssen gegenüber der Polizei gar keine Angaben machen.
Wenn Sie aber schon Angaben gemacht haben, gehe ich davon aus, dass Sie den Sachverhalt auch so geschildert haben. Dann aber wird man Ihnen kein strafbares Verhalten vorwerfen können; zumal Sie den Vorgang auch gar nicht wahrgenommen haben. Sie konnten und durften auch damit rechnen, dass alles ordnungsgemäß gescannt wird.
Ungeachtet dessen sollten Sie aber eine Beauftragung eines Anwaltes in Betracht ziehen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und nochmals eine Stellungnahme abgegen, so dass es hier zu einer Einstellung kommen kann, weil Ihnen kein strafbares Handeln vorgeworfen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Wenn es nicht zur Einstellung kommt, was haben wir für eine Strafe zu befürchten? Kann ich einen X-belibiegen Anwalt zu Rate ziehen oder muss es ein bestimmter sein, z.b. auf Strafrecht spezialisiert!? Lg
Sehr geehrte Ratsuchende,
kommt es nicht zu einer Einstellung kommt nur eine Geldstrafe in Betracht, wenn keine Vorstrafen vorliegen.
Sie können in dieser Angelegenheit jeden Anwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle