Sehr geehrter Ratsuchender,
unter finanziellen Gesichtpunkten wird es sich kaum lohnen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, da Ihre Frau sicherlich zunächst einen Vorschuss zahlen muss. Kommte es zur Einstellung, kann es sein, dass die Anwaltskosten dann von Ihrer Frau zu zahlen sind; kommt es zum Freispruch, wird die Staatskasse zahlen.
Ob es zum Freispruch kommt, kann verläßich an dieser Stelle und ohne Akteneinsicht natürlich nicht vorhergesagt werden.
Die Zeugen haben offenbar die angeklagte "Tat" nicht beobachtet, was sicherlich von Vorteil ist.
Auf der anderen Seite mutet es aber wirklich merkwürdig an, wenn die "Bekannte" die Sachen später abholen wollte, sich aber offenbar bis heute nicht gemeldet hat. Dieses ist so nicht ganz verständlich und könnte als reine Schutzbehauptung ausgelegt werden, so dass eine Verurteilung nicht ganz unwahrscheinlich sein dürfte.
Letztlich wird es daher nur um die Frage gehen, ob Ihre Frau den Vorwurf auf sich sitzen lassen will. Diese Frage wird allein sie entscheiden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 18.07.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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