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Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst: Sie müssen die Verlängerung nicht unterschreiben. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht!
Fraglich ist dann aber, wie der Partner reagiert, wenn Sie nicht unterschreiben.
Das wird auch davon abhängig, wie man bisher zusammen gearbeitet hat und wie man die Zusammenarbeit schätztr.
Aber ein "muss" ist es eben nicht.
Ob Sie unterschreiben oder etwas ändern sollten, hängt vom genauen Wortlaut der gesamten Vereinbarung ab.
Allein die von Ihnen genannte Textpassage ist nicht ausreichend, eine Empfehlung abgeben zu können.
Denn ein Projekteinzelvertrag wird so nicht definiert.
Daher wird auch der Restvertrag herangezogen werden müssen.
Sie sollten also die gesamten Unterlagen prüfen lassen. Denn unterschreiben Sie nun etwas, was unvollständig geprüft ist, kann das später nicht rückgängig gemacht werden.
Gerne kann die Komplettprüfung über unser Büro erfolgen.
Vorbehaltlich der gesamten Prüfung ist es aber richtig, dass die Zeit jeweils nach Beendigung des Projekteinzelvertrages zu laufen beginnt. Fraglich ist allerdings, was alles zu dem Projekteinzelvertrag dann gehören soll.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Rückfrage vom Fragesteller
21.03.2014 | 17:09
Einstieg 03-2013 bis 06-2013
Start Kundenschutz 12 Monate
Ende wäre 06-2014
06-2013 wurde aber verlängert bis 10-2013
Würde nun der Kundenschutz schon gelaufen haben?
Und es wären schon 4 Monate weg?
Das ist eben die Frage.
Gleicher Kunde, gleicher Vertrag, gleiche Konditionen an sich.
Aber wann startet das oder schiebt es sich mit jeder Verlängerung - also jedem neuen Projekteinzelvertrag mit dem gleichen Kunden weiter hinaus.
Mit verschiedenen Kunden würde ich das verstehen, da jeder neue Kunde, also jeder neue Kontakt einen neuen Kundenschutz darstellt. Hays bringt uns zusammen und will dann 12 Monate Kundenschutz. Sehe ich ein. Ok, hätten die einen Vertrag über 18 Monate gemacht, dann wäre der Kundenschutze erst dann losgegangen. Aber so? Ich denk der Wortlaut bezogen auf den Projekteinzelvertrag und der Sinn des Kundenschutzes bei Hays bezieht sich auf das Zusammenbringen der Partner. Das haben die gemacht und 12 Monat Schutz kein Thema, aber irgendwann muss Schluß sein.
Ist mein erstes Mal hier, aber die Antwort ist mir aktuell leider noch zu allgemein und wenig hilfreich an sich, als dass sie mir 40 Euro wert wäre? Sorry :-/
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21.03.2014 | 17:23
Sehr geehrter Ratsuchender,
ohne dass man den genauen Wortlaut kennt, ist eben mehr als die allgemeine Beurteilung nicht möglich.
Wenn Sie zum Arzt gehen und ihm sagen, dass sie sich schlecht fühlen, wollen Sie doch sicherlich auch eine Untersuchung und nicht auf Verdacht eine Pille.
Genau das wünschen Sie aber hier, wenn Sie eine vertragliche Einschätzung wünschen, ohne den Vertrag insgesamt vorzulegen.
Aber gerne nochmals die Antwort:
Die Zeit beginnt jeweils nach Beendigung des Projekteinzelvertrages zu laufen. Auf die Verlängerung kommt es nach der Textpassage, die Sie als wichtig übermittelt haben, dann nicht an.
ABER: Der Gesamtvertrag kann eine andere Wertung beinhalten. Daher sollten Sie den Vertrag insgesamt prüfen lassen, bevor Sie so eine "Pille" schlucken - sorry.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Ergänzung vom Anwalt
21.03.2014 | 17:30
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Offenbar haben Sie die Antwort nicht verstanden, dann ich habe Ihnen richtigerweise geraten, alle Unterlagen prüfen zu lassen. Wo Sie dieses machen, hatte ich Ihnen freigestellt. Insoweit ist Ihr Kommentar falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Ergänzung vom Anwalt
24.03.2014 | 15:30
Sehr geehrter Ratsuchender,
offenbar liegt Ihnen mehr daran, eine schlechte Bewertung abgeben zu können, als ein gute Rechtsberatung zu bekommen. Anders ist die mittlerweile dritte geänderte Bewertung nicht zu verstehen.
Aber gerne nochmals sehr deutlich:
Nach Ihrer Vorgabe endet es 6/14. Die verlängerung spielt nach Ihrer Vorgabe keine Rolle bei der Frist.
ABER: Das ist nur unvollständig nach ihrer Vorgabe der Fall. der Vertrag insgesamt KANN etwas anderes ergeben.
Das ist nun einmal bei jedem Vertrag so, auch wenn Sie es offenbar besser wissen möchten. Manchmal ist es eine ganz andere Stelle im Vertrag, die dann "Ihre Passage" rechtlich entscheidend abändert.
Aber da Ihnen offenbahr mehr an der Bewertungsretourkutsche liegt, werden Sie wohl ohne vollständige Vertragsprüfung leben müssen.
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle