Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Der kostengünstigste Weg wäre die Beantragung eines Mahnbescheids. Da aber mit einem Widerspruch durch die Gegenseite zu rechnen ist, empfehle ich außergerichtlich mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Fälligkeit anzumahnen, dabei Ihre Dienste weiterhin anzubieten und sodann nach Ablauf der Frist beim Amtsgericht Klage zu einzureichen (maximales Prozesskostenrisiko für die 1. Instanz liegt bei 274,90 EUR, wenn die ausstehenden Zahlungen unter 300,00 EUR liegen). Zur Begründung wäre auf den Vertrag abzustellen.
Sodann muss die Gegenseite das Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes beweisen.
Ihre Frage mit der spezifischen Klausel habe ich leider nicht verstanden (kostenlose Nachfrage nutzen)
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de