Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider habe ich keine guten Nachrichten für sie.
Grundsätzlich ist der Mitgliedschaftsvertrag für sie bindend, also auch die dort festgeschriebene Kündigungsfrist. Auch eine unzulässige Benachteiligung i.R.d. Verlängerung von 12 Monaten, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt,ist nicht erkennbar.
Eine außerordentliche Kündigung kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der das Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen lässt. Dies sehe ich in ihrem Fall nicht. Außerordentlich wichtige Gründe, können Krankheit oder Umzug oder ähnliches sein. Allein die aus beruflichen Gründen nicht vorhandene Möglichkeit den Vertrag wahrzunehmen wird hier nicht ausreichen.
Sie werden mit ihrer Kündigung keine Aussicht auf Erfolg haben. Es bliebe ihnen einzig die Möglichkeit noch einmal das Gespräch dem Club zu suchen und eine einvernehmliche Lösung ( z.B. weitere nur 6 Monate zu zahlen) anzustreben.
Sollte dies nicht möglich sein, sollten sie die Rechnung bis Dezember 2017 ausgleichen, auch wenn diese Kosten aus ihrer Sicht unnütz sind. Der Golfclub hat alle Möglichkeiten hier die Rechnung gegen sie durchzusetzen, womit weitere (überflüssige) Kosten für sie verbunden sein werden.
Es tut mir leid, aber ich muss ihnen raten, die bitte Pille zu schlucken und den Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen