Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist in Vertragsverhältnissen immer möglich.
Ich halte ein Kündigungsrecht für gegeben, wenn der Anbieter die vertragliche vereinbarte Geschwindigkeit nicht liefern kann. Sie haben sich richtig verhalten, indem Sie zunächst zur Nachbesserung aufgefordert haben und dann die Kündigung erklärt haben. Allerdings wird aus technischen Gründen nicht jede Abweichung ausreichend sein. Bekanntlich schwankt die Geschwindigkeit häufig stark und zwar aus verschiedenen Gründen. Wenn aber der Anbieter vorher prüft und erklärt er könne die Geschwindigkeit liefern, dann muss er sich daran festhalten lassen. Aus meiner Sicht muss die Abweichung aber mind. im Durchschnitt 10 % oder mehr nach unten betragen. Die Rechtsprechung hat zum Kraftstoffverbrauch bei PKW die 10 % Grenze eingeführt, so dass dies eine grobe Orientierung sein kann. Es gibt zu der Frage des Kündigungsrechts bei DSL Verträgen aber bisher keine obergerichtliche gefestigte Rechtsprechung, so dass man nicht genau abschätzen kann, wie ein Rechtsstreit ausgehen würde.
Wenn eine ausreichend grosse Abweichung vorliegt, rate ich Ihnen gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Sie sollten frühzeitig einen Anwalt beauftragen, aus meiner Praxis läßt sich sagen, dass die Anbieter häufig bereit sind, einer vorzeitgen Vertragsaufhebung zuzustimmen. Gerade angesichts des kleinen Streitswerts, brauchen Sie eine Auseinandersetzung nicht zu fürchten, trotzdem ist es besser frühzeitig eine Lösung zu suchen. Es ist gängige Praxis, dass die Anbieter nicht auf Schreiben von Privatpersonen reagieren, eine sinnvolle Korrospondenz ist eigentlich nur durch Einschaltung eines Anwalts zu erreichen.