Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
in Ihrem Fitnesstudiovertrag oder in den evtl. dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Kleingedrucktes“) wird für Kündigungen die „Schriftform“ bestimmt sein. Eine Kündigung nur per Fax ist nicht „schriftlich“ im Rechtssinne, auch wenn dies der Alltagsanschauung widerspricht. Ihr Kündigungsschreiben hätte – mit Ihrer Unterschrift versehen - dem Fitnesstudio im Original übermittelt werden müssen. Dann wäre die Kündigung schriftlich gewesen.
Wenn Sie das Schreiben, mit dem die Unterschrift nachgefordert wurde, nicht erhalten haben, entlastet Sie das leider nicht. Das Studio dürfte schon nicht zu diesem Schreiben verpflichtet gewesen sein oder hat jedenfalls damit alles seinerseits Notwendige getan. Es musste daher wohl nicht mehr der Frage nachgehen, warum Sie nicht geantwortet haben. Das Studio wird im übrigen durch Zeugnis der Mitarbeiter vermutlich nachweisen können, dass es das Schreiben vom 28.4.04 verfaßt und abgeschickt hat.
Auf jeden Fall sollten Sie jetzt vorsorglich zur nächstmöglichen Frist neu kündigen (mit unterschriebenem Originalbrief).
Aber vielleicht entlässt das Studio Sie aus Kulanz vorzeitig aus dem Vertrag, da Sie ja immerhin schon im April – wenn auch formunwirksam – deutlich gemacht haben, dass Sie das Vertragsverhältnis beenden wollen. Bis dahin läuft die Beitragspflicht weiter.
Leider kann ich Ihnen keine günstigere Auskunft geben.
Allenfalls könnten Sie von einem Rechtsanwalt nachprüfen lassen, ob der Fitnessstudiovertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – wenn es solche zu Ihrem Vertrag gibt - ihrerseits irgendwelche Formmängel haben bzw. nicht Rechtsgrundlage geworden sind. Aber im allgemeinen ist davon auszugehen, dass die Schriftform für Kündigungen ohne weiteres gilt, gerade wenn der zu kündigende Vertrag auch schriftlich geschlossen worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. Jakob