Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Da das Arbeitsverhältnis am 01.09.2016 begann und die Probezeit 6 Monate beträgt, endet die Probezeit am 28.02.2017.
Eine Kündigung, die während der Probezeit eingereicht wird, unterliegt der Frist von 14 Tagen gem. § 622 Abs. 3 BGB
. Die Kündigung würde somit, da noch während der Probezeit eingereicht und zwar am letzten Arbeitstag, den 28.02.2017, nicht zum 30.04.2017 wirksam werden, sondern bereits zum 14.03.2017.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa
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Diese Antwort ist vom 27.01.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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27.01.2017
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19:28
Antwort
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