Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Bei dem von Ihnen genannten Unternehmen handelt es sich um eine Firma, die in Holland geschäftsansässig ist und grundsätzlich keine Kündigungsbestätigungen versendet.
Bei dem Internetauftritt dieses Unternehmens ist bei dem Registrierungsvorgang von versteckten Preisangaben auszugehen. Darüber hinaus werden die Verbraucher/Kunden über das bestehende Widerrufsrecht nicht belehrt.
Ich betreue bereits eine Vielzahl von Mandanten, die mit diesem Unternehmen Schwierigkeiten haben.
Sollten weiter Abbuchungen vorgenommen werden, bleibt Ihnen zunächst nur der Weg des Widerrufs gegenüber Ihrer Hausbank.
Wenn Sie die Angelegenheit beschleunigen wollen, rege ich an, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
9. Dezember 2009
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12:51
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Tel: 04103/9236623
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth