Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Wer mittels einfachem Brief eine Willenserklärung (z.B. eine Kündigung) übermittelt, muss den Beweis dafür erbringen, dass dieser Brief dem Empfänger auch tatsächlich zugegangen ist. Faktisch wird dieser Beweis natürlich kaum zu erbringen sein. Selbst wenn sich die Absendung des Briefes, z.B. durch Zeugenbeweis, beweisen lassen würde, begründet dies noch keinen (Anscheins-)Beweis dafür, dass der Brief seinen Empfänger auch erreicht hat, da es gewissermaßen zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, dass einfache Briefe auf dem Postweg verloren gehen können.
Ihre Erfolgsaussichten, sich gegen die automatische Vertragsverlängerung unter Berufung auf die Kündigung zur Wehr zu setzen, stehen daher leider sehr schlecht.
Ich bedaure, Ihnen keine bessere Miteilung machen zu können und verweise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt