Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Die von Ihnen genannte Firma fällt seit Jahren negativ auf durch vermeintliche Abschlüsse von Abonnements und anschließenden Mahnungen verschiedener Rechtsanwaltskanzleien.
Sollten Sie kein derartiges Abonnement abgeschlossen haben, könnten Sie sich auf den Standpunkt stellen, dass nie ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Beweislast hierfür trägt die Gegenseite.
Es ist auch an eine Anfechtung des Vertrags nach § 119 BGB
wegen Irrtums bzw. wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB
zu denken.
Da Sie kündigen wollen, nehme ich jedoch an, dass Sie die Dienste der Firma bewusst genutzt haben und es lediglich um die richtige Adresse geht. Die Firma hat Ihren Sitz in den Niederlanden unter:
Anschrift des Unternehmens:
Cyberservices B.V.
Keizersgracht 62-64
1015 CS Amsterdam
NL
Ich möchte Sie auch auf folgenden Link verweisen:
http://www.cyberservices.nl
Sie sollten die Kündigung per Einschreiben/Rückschein versenden. Vorab empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben zu faxen. Ein Fax entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, eine schriftliche Kündigung per Post hinterher zu schicken.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 04.11.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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