Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
ihr Mann macht gegen Sie anscheinend einen Ausgleichsanspruch gemäß § 426 BGB geltend.
Nach dieser Vorschrift sind Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
Diese anderweitige Bestimmung könnte in dem Verwendungszweck des gemeinsam aufgenommenen Darlehens liegen, nämlich Tilgung von Schulden Ihres Mannes.
Das hätte zur Folge, dass Sie wahrscheinlich im Innenverhältnis nicht zum Ausgleich verpflichtet sind.
Da Sie verklagt worden sind, sollten Sie umgehend einen Anwalt beauftragen, Sie zu vertreten.
Da Sie nur über wenig finanzielle Mittel verfügen und Ihre Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat, wird Ihnen wohl Prozesskostenhilfe bewilligt werden.
Sie dürfen nur nicht NICHTS tun, denn dann werden Sie letztlich verurteilt.
Mit freundlichen Grüßen