Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Eine Nichtigkeit des Darlehensvertrag aufgrund einer Sittenwirdigkeit sehe ich nicht. Diese könnte in Ihrem Fall nur greifen, wenn Sie bei Abschluss des Darlehensvertrages finanziell überfordert gewesen wären und für die Bank absehbar gewesen ist, dass eine Rückzahlung des Kredites durch Sie nicht möglich gewesen ist. Aufgrund des vorhandenen Immobilienvermögens, unabhängig von deren Bewertung scheidet aus meiner Sicht eine Sittenwidrigkeit aus.
2. Auch aufgrund des zeitlichen Ablaufes wird eine solche Vorgehensweise keinen Erfolg haben.
3. Die einizige Möglichkeit besteht darin mit der Bank eine Ablösungsvereinbarung zu treffen. Dies setzt aber voraus, dass Sie eine anderen Bank oder Investor finden, der bereit ist die jetzige Bank abzulösen.
Für eine Ablösevereinbarung mit einem Forderungsnachlass spricht die Vermögenssituation Ihres Bruders aber auch die Werthaltigkeit Ihrer Sicherheiten.
Im Rahmen einer Ablösung werden Sie daher Ihre Einkommens- und Vermögenssituation darstellen müssen. Aufgrund dieser Angaben sollten Sie dann ein Ablöseangebot unterbreiten, dass noch Verhandlungsspielraum bietet.
4. Im Vorfeld sollten Sie aber eine Finanzierungszusage haben, um einen geschlossenen Vergleich mit der aktuellen Bank auch umsetzten zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen