Sehr geehrter Ratesuchender,
Ihre Anfrage beantworte ich anhand Ihrer Angaben wie folgt:
Sicherlich ist es seitens der Bank unbillig, wenn Sie wegen 2-3 Tage Verzug einen Kredit kündigt und Kosten verursacht. Solche Verzögerungen können alleine im Zahlungsverkehr schon mal auftreten. Allerdings wird die Bank die Kündigung nur schwerlich zurücknehmen, zudem vermute ich, dass ein größerer Rückstand, wie Sie es mit den € 600,- anführen, möglicherweise besteht.
Im Hinblick auf das Vorfälligkeitsentgelt und die Verwaltungsentschädigung sollten diese erst mal an zweiter Stelle stehen.
Wichtig ist, dass Sie erreichen, dass zum einen kein negativer Eintrag in die Schufa gelangt und die Darlehen fortgeführt werden. Dies ist auch im gekündigten Status möglich. Sie sollten versuchen mit der Bank eine Vereinbarung zu treffen, die folgerndermaßnen aussehen könnte.
Sie schließen mit der Bank dann eine Vereinbarung, dass Sie trotz Kündigung die Raten weiter bezahlen und die Bank im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus den gekündigten Forderungen einleitet. Im Zuge dessen könnte in eine solche Regelung dann aufgenommen werden, dass die Bank bei Rückzahlung des Darlehens auf eine Entschädigung und eine Vorfälligkeitsentgelt verzichtet.
Sollte dies nicht funktionieren, besteht dann als zweite Stufe die Möglichkeit, dass Sie zu einem bestimmten Termin die Forderung im Ganzen oder zu einem Teil durch eine andere Bank ablösen und bis dahin Ihre Raten zahlen.
Dann sollte auch vereinbart werden, dass die Bank bei einer Ablösung auf eine Entschädigung und eine Vorfälligkeitsentgelt verzichtet und unbedingt keine Meldung an die Schufa weiter leitet, da dann eine Umfinanzierung von vornherein unmöglich wird.
Zu Ihren Gunsten und als Argumentationshilfe spricht, dass die Bank nur für eine Forderung eine Sicherheit hat, für die andere Forderung zunächst ein Mahnbescheid beantragen oder eine Klage erheben müsste, was wiederum mit Kosten und Aufwand verbunden ist. Auch eine Zwangsversteigerung erfordert einen Arbeitsaufwand, den sich die Banken bei einer plausiblen Lösung gerne ersparen.
In Anbetracht der Vorgeschichte wird es sicherlich nicht leicht sein, die Bank davon zu überzeugen, dass Sie Ihre Zahlungen nun pünktlich fortsetzen. Insoweit empfehle ich Ihnen entweder einen Bekannten zu diesem Gespräch als Zeugen mitzunehmen und dies auch im Vorfeld noch bei der Bank anzukündigen oder einen Kollegen vor Ort zu beauftragen, was zwar mit Kosten für Sie verbunden sein wird, aber Ihr Interesse an einer tragfähigen Lösung unterstreicht.
Ich hoffe Ihnen eine brauchbare Empfehlung gegeben zu haben. Sicherlich besteht die Problematik hier weniger im rechtlichen als in der Verhandlung um kostenintensive Zwangsmaßnahmen abzuwenden.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Diese Antwort ist vom 02.05.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Es handelt sich hier wirklich nur um 600,00 Euro.
Hilft es hier, dass ich meinen Arbeitsvertrag vorlege?
Ich habe zusätzlich zu meiner Selbständigkeit eine
Arbeit aufgenommen mit einem Verdienst von EUR 1200,00
monatlich. Dies ist der Bank noch nicht bekannt.
Ich würde dies als weiteren Trumpf nunächst in der Hinterhand behalten, um dann falls erforderlich der Bank nachweisen zu können, daß die Ratenzahlung gedeckt ist, bzw. anführen, daß Sie zur Dekcung der monatlichen Rate gerade diese Tätigkeit aufgenommen haben. Soweit Sie noch keinen Gehaltsnachweis haben, sollten Sie eine Kopie des Arbeiztsvertrages mitnehmen. Möglicherweise wird die Bank dieses Einkommen nicht weiter berücksichtigen, da es nahe an der Pfändungsfreigrenze liegt, aber es zeigt auj jeden Fall Ihren Willen die Angelegenheit wieder in geregelte Bahnen zu lenken. Zudem sollten Sie versuchen den Rückstand möglichst schnell zu begleichen.
Mit besten Grüßen und viel Erfolg.
RA Schröter