Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Durch diese Handlungen könnten Sie sich evtl. strafbar gemacht haben und zwar gegen den (versuchten) Kreditbetrug, § 265 b StGB
(als Täter oder Gehilfe) und evtl. wegen Urkundenfälschung (je nachdem was man da „verschönert" hat).
Zu Ihren Fragen:
1. Was kann mir passieren bzw was muss ich erwarten?
Entweder wird die Bank eine Strafanzeige erstatten und dann bekommen Sie eine Ladung oder die Bank lässt sich die Sache auf sich beruhen.
2. Wie kann ich vorgehen, um mich zu schützen und hoffentlich heil davon zu kommen?
Momentan macht es wenig Sinn von sich aus, tätig zu werden. Falls Sie eine Ladung bekommen, wissen Sie dann, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Als Beschuldigte dürfen Sie im Ermittlungsverfahren lügen, es sei denn, durch Ihre Lüge belasten Sie jemanden zu Unrecht. Ohne Details zu wissen, kann ich jetzt nur sagen, dass soweit keine Zeugen bzw. Schriftstücke existieren, die Ihre „Ratschläge" beweisen können, sollen Sie alles bestreiten. Zwar kann der Kunde als Zeuge dann gegen Sie aussagen, aber es wird schwer, Sie für schuldig zu befinden, wenn nur Aussage gegen Aussage steht. Wenn aber irgendwas in der Schriftform existiert, dann wird die Lage für Sie nicht besonders schön. Hier muss man dann auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Geldauflage arbeiten und ggf. einen Anwalt einschalten. Momentan ist das noch nicht so weit. Auch mit dem Kunden sollten Sie die Vorgehensweise absprechen. Zugeständnisse würde ich in der Sache nicht empfehlen.
Zu einem ähnlichen Fall, s. hier
http://www.frag-einen-anwalt.de/VERSUCHTE-KREDIT-BETRUG--f115919.html
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 30.09.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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D.h. also im Umkehrschluss, da keine Zeugen bzw Schriftstücke entstehen ich rein theoretisch nichts zu erwarten habe außer vllt ein "Du!Du!" Vom AG"? Also theoretisch wäre es sozusagen am einfachsten die Bank lässt den Fall für sich beruhen...
Sehr geehrter Fragesteller, zu Ihrer Nachfrage:
1. D.h. also im Umkehrschluss, da keine Zeugen bzw Schriftstücke entstehen ich rein theoretisch nichts zu erwarten habe außer vllt ein "Du!Du!" Vom AG"?
genau das
2. Also theoretisch wäre es sozusagen am einfachsten die Bank lässt den Fall für sich beruhen...
Das wäre für alle die beste Option. Ob die Bank das macht, hängt u.a. davon ab, wie gut oder schlecht die Beweislage ist. Wenn die Bank Sie zur Stellungnahme anfordert, sollen Sie in der Weise antworten, dass Sie nichts von Kreditbetrug wissen.
Freundliche Grüße aus München
Zelinskij