Sehr geehrter Ratsuchender,
die Auslösung des alten Kredites haben Sie im Nachhinein durch die regelmäßige Zahlung genehmigt.
Das hat zur Folge, dass konkludent ein neuer Darlehensvertrag zwischen ihnen und Ihrem Vater zustande gekommen ist, wobei ein solcher Vertrag auch mündlich erfolgen kann und wirksam ist.
Sind dabei - wie hier - einige Punkte unklar, wird eine Auslegung der unklaren Punkte erfolgen, so auch hier zum Darlehensgrund.
Und dabei wird man den ursprünglichen Zweck (= Pension) dann erheblich mit heranziehen müssen, wenn es keine weiteren Umstände gibt. Und die sind nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung leider nicht zu sehen, da Ihr Vater offenbar nicht widerspruchslos weitere Zinszahlungen nach Wechsel der Anlage (=nun Auslandsanlage) entgegen genommen hat.
Ihr moralisch nachvollziehbarer Standpunkt " ich zahle die Zinsen und kann den Kredit weiter nutzen " steht daher auf sehr wackeligen Beinen, zumal ein weiterer Punkt entscheidend sein wird:
Da offenbar auch keine Mindestlaufzeit des Darlehens ausdrücklich vereinbart worden ist, gilt § 488 BGB
.
Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit dieser Rückzahlungspflicht davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate; d.h. drei Monate nach Zugang dieser Kündigung muss dann zurückgezahlt werden.
Und dieses Recht Ihres Vaters besteht nach dem Gesetz. so dass Sie im Falle einer Darlehenskündigung dann in der Tat verpflichtet sind, drei Monate später den Restbetrag zurück zu zahlen.
Ob in der Aufforderung des Vaters schon eine Kündigungserklärung allerdings zu sehen ist, hängt vom genauen Wortlaut ab. Dieses wäre außerhalb dieser ERSTberatung weiter zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: http://www.rechtsanwalt-bohle.de
E-Mail:
Vielen Dank fuer ihre sehr verstaendliche Antwort. Bisher hat mein Vater den Kredit nicht "offiziel" gekuendigt. Grosse Teile des Geldes sind auch schon in die neue Anlage geflossen. Ich koennte garnicht mehr zurueckzahlen. Ist das dann strafbar? Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Ratsuchender,
nein, eine Strafbarkeit ist nicht zu erkennen. Insoweit müssen Sie sich also überhaupt keine Gedanken machen.
Versuchen Sie das vernünftige Gespräch mit dem Vater - vielleicht wandelt er das Darlehen so sogar in eine Beteiligung um, so dass sich dann seine negative Einstellung ändern könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/