Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Antworten finden Sie jeweils unter Ihren Fragen.
-Bankkredit ist auch auf GBR für 3 Personen.
-Jeder ist mit 33,3 % an Mehrfamilienhaus und Kredit beteiligt.
-Teilungserklärung gibt es aber die Wohnungen sind nicht einzelne Personen zugeteilt.
1-Was passiert, wenn einer der 3 Personen Zahlungsunfähig wird und seine Private Verpflichtungen (eigene Hauskredite, Versicherung usw.) nicht bedienen kann?
§ 728 Abs. 2 BGB
Die Gesellschaft wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst. Soweit Sie diese Rechtsfolge vermeiden wollen, muss dies im Gesellschaftsvertrag geändert werden.
2-können wir die Wohnungen, die schon als Eigentumswohnung geteilt sind an einzelne Personen zuteilen. d.h. GBR Vertrag ändern und jede bekommt 1/3 der Mehrfamilienhaus:
z. B. bei 6 Wohnung: bekommt jede 2 Wohnungen mit gleiche Grösse und jeder kann sein eigene Wohnung vermieten.
Sie können die jeweiligen Wohnungen einzelnen Gesellschaftern zuteilen. Im Gesellschaftsvertrag muss dann auch geregelt sein, dass die Gesellschafter die Wohnungen in das Gesellschaftskapital einbringen und auch nicht entnehmen können. Auch die Verwaltung und der Einzug der Miete muss im Gesellschaftsvertrag geregelt sein, dass die GbR hierfür zuständig ist.
3-Was passiert nach offizielleTrennung der Wohnungen, wenn wie im Punkt 1 geschildert, einer der 3 Gesellschafter Zahlungsunfähig wird?
Die Gesellschaft wird aufgelöst. Die Gesellschaft wird auseinandergesetzt. Problematisch ist die gemeinsame Kreditierung, da alle Wohnungen gleichermaßen für den Kredit haften. Eine Trennung wäre nur möglich, wenn die Wohnung auch getrennt finanziert werden. Dann kann jeder Gesellschafter seine Wohnungen nebst der Finanzierung aus dem Gesellschaftsvermögen entnehmen.
4. Gehen die Hausbanken (Eigenhaus) erst an Haus der zahlungsunfähiger und danach an seine 2 Wohnungen von GBR oder gehen gleichzeitig an sein privathaus und alle 6 Wohnungen der GBR?
Die Hausbank des insolventen Gesellschafters werden alle Vermögenswerte gleichermaßen verwerten wollen. Dies betrifft auch die Bank des GBR. Hier haben aber die Gesellschafter sicherlich die Möglichkeit seitens der Bank die Wohnung bei Übernahme der Darlehen zu übernehmen. Dies bedarf allerdings der Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie der Zustimmung des Insolvenzverwalters und der Bank der GbR.
5-Welche Maßnahmen könnten hier getroffen werden, damit die Gläubiger nur an Anteile der Zahlungsunfähige bedienen?
Zuweisung der Wohnung und Umfinanzierung von einzelnen Wohnungen der Gesellschafter. Änderung des Gesellschaftervertrag dahingehend, dass die Gesellschaft bei einer Insolvenz eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Der ausscheidende Gesellschafter ist dann abzufinden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mit für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne stehe ich für eine weitergehende Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen