Sehr geehrte Eigentum
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn eine Aufteilung des Kredits in der Form erfolgen soll, dass jede von Ihnen nur noch für eine Teilforderung haftet, muss die Bank hier mitwirken. ‚Ohne Zustimmung der Bank ist das nicht möglich.
Bei Verträgen, mit denen das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird, müssen Sie einen Notar einschalten, weil der Vertzrag notariell beurkundet werden muss. Bei einer testamentarischen Regelung sind Sie nicht abgesichert, weil Ihre Schwester das Haus zuvor verkaufen könnte. Ggf. Kann eine Absicherung erfolgen, indem für Sie eine Grundschuld eingetragen wird.
Sie sollten einen Notar beauftragen, der Sie im Detail berät und anschließend ggf. die entsprechende Urkunde verfasst.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-