Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich anmerken, dass es zur präzisen Beantwortung Ihrer Frage auf Details ankommen kann, weswegen ich Ihre Frage daher allgemein gehaltener beantworte, als es bei Kenntnis des genauen Sachverhalts möglich wäre. Aus diesem Grund frage ich zum Teil auch zurück. Nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion um einzelne Punkte zu präzisieren.
Das Thema "Krankenversicherung" ist sehr komplex und auch finanziell bedeutsam. Einerseits was die Beitragshöhe betrifft, andererseits in Bezug auf die möglichen Leistungen.
Als Beamter sind Sie nach der Beihilfeordnung Ihres Bundeslandes beihilfeberechtigt. Ein Lediger ohne Kind hat z.B. einen Beihilfebemessungssatz von 50%. Grob gesagt erstattet der Dienstherr also 50% der Krankheitskosten.
Da gesetzliche Kassen keine Tarife bieten, die nur die Hälfte der Kosten abdecken, versichern Beamte in der Regel die Restkosten bei einem privaten Krankenversicherer (PKV), die hier spezielle Tarife anbieten.
Welcher Versicherer und welcher Tarif geeignet wäre, kann hier nicht thematisiert werden. Es ist eine Beratung für sich.
Nun ist es aber so, dass auch Neu-Beamte Vorerkrankungen haben und nach dem System der PKV, das u.a. bei der Risikobewertung auch auf den Gesundheitszustand abstellt, womöglich gar nicht aufgenommen würden.
Ein erheblich erkrankter Beamter könnte sich demnach nicht privat krankenversichern.
Um dieses systemwidrige Ergebnis zu vermeiden, haben sich eine ganze Reihe von privaten Krankenversicherern verpflichtet, auch vorerkrankte Beamte aufzunehmen und einen maximalen Beitragszuschlag von 30% zu erheben.
Diese Selbstverpflichtung nennt sich: "Öffnungsaktionen der PKV für Beamte und ihre Angehörigen".
Eine Broschüre hierzu finden Sie auf www.pkv.de.
Es besteht also sehr wohl eine Aufnahmepflicht in der PKV, wenn auch nur in dem vorgenanten Rahmen.
Die Aufnahme ist an diverse Bedingungen geknüpft.
Wichtige Bedingungen sind: Der Antrag muss binnen 6 Monaten seit Erstverbeamtung gestellt werden. Er muss bei einer teilnehmenden PKV gestellt werden. Nur das erste Unternehmen, bei dem der Antrag gestellt wurde, muss aufnehmen.
Hierzu meine Fragen: Wie sah Ihr Kontakt zu privaten Krankenversicherern aus? Was wurde Ihnen gesagt. Gibt es Beratungsdokumentationen über gestellte Anträge? Von wem wurden sie beraten?
Womöglich ist die Aufnahmefrist für Sie abgelaufen. Andererseits kann es aber auch sei, dass Sie nicht aufgeklärt wurden. Um über rechtliche Möglichkeiten hierzu eine verlässliche Aussage treffen zu können, muss der Sachverhalt genauestens bekannt sein.
Sollte hier eine PKV abgewiegelt haben (Öffnungsaktion ist im Vertrieb nicht wirklich beliebt, da es oft keine Provision gibt), so kann durchaus auch jetzt noch die Möglichkeit einer Aufnahme bestehen, damit der Fall nicht an die große Glocke kommt.
In Betracht kommt auch eine Haftung des Versicherungsvermittlers. Der Anspruch kann z.B. auf Schadensersatz wegen höherer Beiträge in der GKV gehen.
Wie Sie schon anmerkten, besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht.
Im Zeitpunkt Ihrer Verbeamtung waren Sie doch sicher irgendwo versichert. Privat oder gesetzlich? Wenn gesetzlich, familien-, pflicht- oder freiwillig versichert? Was hat diese Versicherung zu Ihnen gesagt?
Diese Versicherung konnten Sie nur beenden, wenn Sie eine Krankenversicherungsbestätigung über eine neue Krankenversicherung vorlegen. Das ist augenscheinlich aber doch gar nicht geschehen. Oder?
Bei diesem Unternehmen muss angeknüpft werden. Hierzu fehlen aber die Details, was dann geschah.
Sie sehen, es gibt verschiedene Möglichkeiten zu einem Versicherungsschutz kommen. Einer geht sicherlich.
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen