Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die aktuelle Versicherung Ihrer Freundin ist keine Option, da Sie nur für den kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland gedacht ist und zudem nur eingeschränkte Leistungen beinhaltet.
1. Option:
Ihre Freundin ist unter 30 Jahren alt ist und meldet sich zum Studium in Deutschland an.
Sie muss eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 7
, 16 AufenthG
beantragen. Sie würde automatisch versicherungspflichtig werden und müsste sich gesetzlich krankenversichern.
2. Option:
Aufenthaltserlaubnis wegen Beschäftigung in Deutschland.
Bspw. wenn Sie Ihre Freundin sozialversicherungspflichtig beschäftigen, würde ebenfalls eine Krankenversicherungspflicht bestehen. Es reicht aber nicht jede Beschäftigungsmöglichkeit in Deutschland für einen dauerhaften Aufenthaltstitel aus.
3. Option:
Sie heiraten, dann würde die Familienversicherung gem. § 10 SGB V
eingreifen. Das Kind wäre bei Ihnen versichert, genauso Ihre Frau.
Ohne Heirat müsste das Kind bei der Krankenkasse der Mutter versichert werden.
Die kanadische Versicherung übernimmt die Kosten der Entbindung in Deutschland nach meinen Recherchen nicht. (When I travel outside of Canada, will OHIP pay the same medical expenses that are covered in Ontario?
No. If you are a resident of Ontario and you are insured under OHIP, you are entitled to very limited funding for a certain range of medical services when you are travelling outside of Canada. For this reason, you are strongly advised to purchase additional health insurance every time you leave Canada and ensure that the supplementary insurance you have purchased provides adequate coverage. - bezieht sich jetzt auf Ontario, dürfte aber in anderen Regionen kaum abweichen).
Sofern eine Versicherungspflicht Ihrer Freundin gem. § 5 SGB V
generiert wird und Sie sich gesetzlich oder wenn möglich privat (Basistarif) versichert, sind keine Wartezeiten vorgesehen und die Schwangerschaft wäre mit abgesichert.
Spezielle Reiseversicherungen für Ausländer in Deutschland sind ungeeignet, da meistens eine 8-monatige Wartezeit für den Fall einer Schwangerschaft besteht.
Wieso eine Entbindung in Kannada nicht übernommen werden soll, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich würde empfehlen sich an eine örtliche gesetzliche Krankenversicherung zu wenden und dort vorzusprechen, ob es aus Sicht der Krankenkasse eine Möglichkeit gibt ihr Freundin zu versichern. Sie sollten dabei nicht gerade die Schwangerschaft erwähnen. Wenn Sie regulär gesetzlich versichert ist, hat Sie auch Anspruch auf Leistungen bei einer Schwangerschaft.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 25.10.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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