Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass Sie bis 04/2011 selbständig waren, in der Zeit von 02/2010 bis dahin aber keine Beiträge entrichtet haben, mithin einen Beitragsrückstand aufweisen, aber keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Ab dann waren Sie beschäftigt und haben auch einen Arztbesuch gemacht. Allerdings hat Ihr Arbeitgeber Sie nicht angemeldet.
Warum Sie als Selbständiger nicht zahlen müssten, erschließt sich mir nicht. Was Ihre IKK-Kontaktperson meint, ist wohl eher, dass man das Versicherungsverhältnis als erloschen hätte betrachten können. Hier sollten Sie dringend nachfragen oder einen Anwalt einschalten und Klarheit schaffen.
Dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber Sie nicht angemeldet hat ist freilich dessen Versäumnis und nicht Ihres. Sie sollten daher vorhandenen Unterlagen beischaffen und vorlegen, auch Ihre Anzeige und ggfs. eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Sie sollten die Gefahr einer Lohnpfändung nicht leicht nehmen. Hier gibt es zwar gewisse Höchstgrenzen. Allerdings benötigt eine Krankenkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts keinen gerichtlichen Titel.
Auch hier empfehle ich dringend, einen Anwalt einzuschalten und zu versuchen, Zahlungspläne auszuhandeln.
Gegen eine Mahnung können Sie zwar Widerspruch einlegen, ob dies etwas bewirkt dürfte aber von der Güte Ihrer Argumentation abhängen. Grundsätzlich sollten Sie aber möglichst ausführlich argumentieren und Ihr Anliegen deutlich machen. Es besteht stets die Möglichkeit, dass die Krankenkassenmitarbeiter Sie verstehen, zudem verschafft es Zeitgewinn und der ist in Ihrer Lage sicherlich hilfreich.
Sie können sich auch mit einer Vollstreckungsabwehrklage oder einer Vollstreckungserinnerung gegen die Zwangsvollstreckung zu wenden. Insbesondere erster Rechtsbehelf dürfte hinsichtlich der Forderung, die aus der Zeit Ihres Angestelltenverhältnis stammt gegründet sein.
Man sollte die Zwangsvollstreckung aber nicht abwarten, wenn man diese verhindern kann.
Es gibt auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, damit können Sie auch Anwaltskosten erstattet bekommen.
Scheuen Sie auch den Gang zum Sozialamt nicht. Dort kann Ihnen auch juristische Betreuung und andere Hilfestellung vermittelt werden, um ein "Abrutschen" zu vermeiden.
Wenn Sie ein gutes Einkommen haben und Ihre Angelegenheiten in absehbarer Zeit nachvollziehbar regeln können, wird dies auch bei Krankenkassen Gehör finden können.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen