Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Sie sollten unbedingt einen Widerspruch - innerhalb der vierwöchigen Frist – einlegen und sich dabei auf den genannten Artikel beziehen. Wie ich Ihrer Schilderungen entnehme, haben Sie schon alles Mögliche versucht und leiden sehr unter Ihrem Übergewicht. Wenn Sie sich aus diesem Grund für die Magenband - OP entschieden haben, ist das sehr gut nachvollziehbar und Sie sollten dafür kämpfen.
Sie müssen damit rechnen, dass die Krankenkasse unter Hinweis auf die Stellungnahme des MDK Ihrem Widerspruch nicht abhilft. Gegen den ablehnenden Bescheid in Form des Widerspruchsbescheides sollten Sie dann Klage bei dem zuständigen Sozialgericht erheben. Sollte eine Prozessführung aus finanziellen Gründen unmöglich sein, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Gerne unterstütze ich Sie in dem Verfahren. Ob das Gerichtsverfahren erfolgversprechend sein wird, kann ich ohne Kenntnis der Details Ihres Falles hier nicht beurteilen. Trifft es tatsächlich zu, dass eine bipolare Störung eine Magenband-OP nicht kontraindiziert, dürften Ihre Chancen recht gut stehen.
Bitte kontaktieren Sie mich im Bedarfsfall unter der angegebenen Adresse.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung in der Sache gegeben habe. Bei Unklarheiten nutzen Sie die einmalige kostenlose Nachfrage.
Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
U. Fürstenberg
- Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 26.02.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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