vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
1) Besteht ab 28.08.2012 ein Anspruch auf Krankengeld neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente, ohne bestehendes Arbeitsverhältnis?
Ja, es kann ein teilweise Anspruch bestehen. § 50 Abs. 1 SGB V
schließt den Anspruch für diejenigen Versicherten aus, die „eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung (…) beziehen."
Nach § 50 Abs. 2 SGB V
wird der Krankengeldanspruch um den Betrag der Erwebsminderungsrente gekürzt, so dass Ihr Mann grundsätzlich einen Anspruch hat.
Krankengeld soll ja das Erwerbseinkommen, welches wegfällt, „auffangen". Da kein Arbeitseinkommen vorliegt, kann nur dann Krankengeld gezahlt werden, wenn eine Ersatzleistung wie ALG 1 an Ihren Mann ausgekehrt wird.
2) Falls das nicht der Fall sein sollte, besteht dann ab dem 07.12.2012 ein Anspruch auf Krankengeld, da der Drei-Jahres-Zeitraum beendet ist (Zeitraum bis zur letzten Krankschreibung diesbezüglich)?
Nein, wovon sollte dies bemessen sein? Wenn das Arbeitsverhältnis gelöst wurde, gibt es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und damit auf Krankengeld. Nur, wenn ALG 1 gezahlt wird, besteht diese Möglichkeit.
Man könnte aber darüber nachdenken, ob Ihr Mann nicht Anspruch auf ALG 1 hat. Ob Stellen vorhanden sind, ist ja nicht erheblich, sondern vielmehr ob der dem Arbeitsmarkt im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung steht.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
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Diese Antwort ist vom 15.08.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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