Krankengeld - Habe ich ein Anrecht auf Krankengeldzuschuss nach §22 TVöD, obwohl mein Arbeitsverhält
26.11.2008 21:12 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war in der Zeit vom 01.02.08 bis 09.11.08 im öffentlichen Dienst (TvöD) in einer Kommune angestellt (Vertretung einer Person in Elternzeit). Bin seit dem 27.10.08 wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig krank geschrieben. Erhalte seit dem 10.11.08 Krankengeld.
Nun zu meinen Fragen:
Habe ich ein Anrecht auf Krankengeldzuschuss nach §22 TVöD, obwohl mein Arbeitsverhältnis in der Zwischenzeit endete?
Habe ich Anrecht auf Jahressonderzahlung §20 TVöD, Leistungsentgelt VKA §18 TvöD und die einmalige Sonderzahlung 2009 (Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2009 vom 31. März 2008, Rundschreiben vom 30. April 2008) wenn ich im Dezember 2008 bzw. Januar 2009 noch Krankengeld bzw. Krankengeld mit Krankengeldzuschuss beziehe?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus.