Guten Tag,
da die Regelungen über den Nießbrauch weitgehend frei vereinbar sind, ist zunächst entscheidend, was mit Ihrer Mutter vereinbart ist.
Nach der gesetzlichen Grundregel trägt der Nießbraucher sämtliche Kosten der Sache (§ 1047 BGB
). Diese Grundregel ist aber abdingbar. Da in Ihrem Fall ein unentgeltlicher Nießbrauch vereinbart ist, werden diese Kosten nicht von Ihrer Mutter zu tragen sein.
Anders ist es mit den Verbrauchskosten, also die Kosten, die von Ihrer Mutter beim Wohnen konkret verursacht werden. Diese sind in der Regel von Ihrer Mutter zu tragen. Entscheidend ist aber, was tatsächlich vereinbart ist.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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Diese Antwort ist vom 25.05.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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