Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Darf das finanzamt mein konto pfänden."
Nur dann, wenn es ein Gemeinschaftskonto wäre oder auch ein Vollstreckungstitel gegen Sie besteht.
Da Sie aber angeben, alleiniger Kontoinhaber zu sein, wäre die Kontopfändung bei Ihnen an sich rechtswidrig, da Sie nicht für die Altschulden Ihrer Ehefrau haften.
Das Finanzamt müsste den Lohn also direkt beim Arbeitgeber Ihrer Frau als sog. Drittschuldner pfänden (Lohnpfändung).
Frage 2:
"Was bedeutet das nun."
Das bedeutet nun, dass Sie die schnellstmögliche Freigabe Ihres Kontos erreichen müssen.
Der schnellste und effektivste Weg dazu wäre, das Finanzamt auf die genauen Umstände hinzuweisen (kein Gemeinschaftskonto, Ihre wirtschaftliche Existenz dadurch bedroht, etc.) und zu belegen. Dazu müssen Sie sich morgen direkt zur Vollstreckungsstelle des Finanzamtes begeben.
Sieht der Beamte anhand Ihres Vortrages ein, dass die Pfändung Ihres Kontos rechtswidrig ist, wird er die Pfändung aufheben und darüber eine Bescheinigung erstellen, die Sie bei der Bank vorlegen können.
Stellt er sich stur, wird es komplizierter. Dann nämlich weiß er von der Vollmacht und versucht aufgrund dessen quasi bei Ihnen als Drittschuldner den Lohn Ihrer Frau zu pfänden.
In diesem Falle müsssten Sie eine vernünftige Lösung anbieten, die z.B. so aussehen könnte, dass Ihre Frau ein Pfändungsschutzkonto eröffnet und den Lohn darüber bezieht. Denn ansonsten wird das Finanzamt im Falle des Vollmachtswiderrufs zur Lohnpfändung schreiten, was den Arbeitgeber meist nicht erfreut.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 16.03.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
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Eine frage noch
Wie verhält es sich mit meinen laufenden krediten kann die bank diese jetzt kündigen wg diesem vorfall
Grundsätzlich kann eine Bank bei einer Kontopfändung die laufenden Kredite kündigen. Dies ist in aller Regel vertraglich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
Nach Ihrer Schilderung dürfte aber eine Kündigung fern liegen.
Zum einen wird sich die Sache kurzfristig klären lassen und die Pfändung aufgehoben.
Zum anderen sind ja nicht Sie Schuldner des Finanzamts, sondern Ihre Frau. Die Pfändung des Finanzamts kann sich also maximal auf den Arbeitslohn Ihrer Frau beziehen. Auch dabei hat das Finanzamt - wie ein privater Gläubiger - die Pfändungsfreigrenzen zu beachten.