Sehr geehrter Fragesteller,
als Erbe treten Sie in die Rechtsposition Ihrer Mutter ein. D.h. Sie sind nun der Vertragspartner der Bank und können sich auch entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen Duplikate der Kontoauszüge aushändigen lassen. IdR ist dies jedoch mit Kosten verbunden. Darüber hinaus benötigen Sie für die meisten Banken als Nachweis Ihrer Erbenstellung einen Erbschein, wenn es sich nicht um ein notarielles Testament handelt.
Alternativ dazu könnten Sie zunächst den Lebensgefährten auffordern Ihnen Auskunft über die erhaltenden Zuwendungen zugeben. Einen gesetzlichen Auskunftsanspruch haben sie jedoch nicht; BGH Urteil vom 2. Juni 1993, Az.: IV ZR 259/92
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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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Diese Antwort ist vom 24.03.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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